Das Thema „Umweltschutz“ rückt immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und betrifft alle Bereiche des täglichen Lebens. Gerade für Produktionsbetriebe sind die neuen Richtlinien des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz „BimSchG“ genannt, Dreh- und Angelpunkt: Diese Richtlinien müssen für Produktionsanlagen und den dazugehörigen Emissionsquellen Berücksichtigung finden. Unternehmen sollten sich dazu kritisch der Frage stellen, ob ihre genehmigungsbedürftigen Anlagen im Hinblick auf die Reinhaltung der Luft noch den aktuellen Standards entsprechen.
Erfüllt werden müssen Anforderungen der „Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft“, kurz TA-Luft genannt. Danach sind Abgase so abzuleiten, dass ein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung ermöglicht wird.
Die Ableitung der Abgase über Dach muss verschiedene Mindestbedingungen erfüllen:
- Bei einem Flach- und Sheddach sollte die Ableitung beispielsweise fünf Meter über Dach,
- bei einem Giebeldach drei Meter über First und bei Wohngebäuden in 50 Meter Umkreis fünf Meter über Firsthöhe,
- sowie mindestens zehn Meter über dem Erdboden erfolgen.
- Eine Austrittsgeschwindigkeit von mindestens sieben Metern pro Sekunde senkrecht nach oben ist anzustreben.
- Daneben darf der senkrecht nach oben gerichtete Abgasstrom nicht durch andere Bauteile wie beispielsweise Regenschutzdach oder Krümmer gestört oder abgelenkt werden. Als Regenschutz bei Abluftanlagen ist ausschließlich eine Deflektorhaube zulässig.
Als Spezialist auf diesem Gebiet sowohl in der Beratung als auch nachfolgenden Umsetzung bietet das Unternehmen Herzau + Schmitt im hessischen Fulda eine besondere Referenz. Wer weitere Informationen benötigt, kann sich von Herrn Brähler, Tel. 0661 / 13 347 beraten lassen.